Probatorische Phase​

In der Regel beginnt der psychotherapeutische Kontakt mit einer sogenannten „Psychotherapeutischen Sprechstunde“, die dazu dienen soll, dass Sie mich kennenlernen und wir ein erstes gemeinsames Bild Ihrer Probleme bzw. Herausforderungen entwickeln. Am Ende der Sprechstunde steht die Formulierung einer sogenannten Verdachtsdiagnose und die Einschätzung, ob Psychotherapie für Sie grundsätzlich hilfreich wäre. Der zweite Schritt besteht in sogenannten „probatorischen Sitzungen“, die bis zu 5 Termine umfassen können. Ziel ist es hier sich gegenseitig intensiver kennenzulernen und gemeinsam ein genaueres Bild von Ihren Problemen bzw. Herausforderungen und deren Entstehung zu entwickeln. Am Ende der probatorischen Phase steht eine gemeinsame Sicht Ihrer Probleme und deren Entstehung, von Ihnen formulierte Veränderungsziele und eine erste Idee von möglichen therapeutischen Methoden, die im Rahmen des therapeutischen Prozesses eingesetzt werden sollen. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Beantragung der Psychotherapie beim jeweiligen Kostenträger.

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