Kostenübernahme

Die Kostenübernahme ist abhängig vom jeweiligen Kostenträger.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Praxis verfügt über eine Kassenzulassung für Verhaltenstherapie. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, kann die psychotherapeutische Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.


Private Krankenversicherung und Beihilfe

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und/oder die Beihilfe die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Hier möchte ich Sie bitten sich bei Ihrer Versicherung über die entsprechenden Versicherungsbedingungen zu informieren.


Berufsgenossenschaft

Bei psychischen Symptomen, die Folge eines Arbeitsunfalles, einer Berufskrankheit oder eines traumatischen Ereignisses im beruflichen Kontext zurückzuführen sind, übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung. In einem solchen Fall möchte ich Sie bitten mit der Berufsgenossenschaft die genauen Rahmenbedingungen der Behandlung abzuklären.


Selbstzahler

Grundsätzlich ist es auch möglich, dass Sie die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung privat zahlen. In diesen Fall gilt die aktuell geltende Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) als Honorargrundlage.

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